So funktioniert der Plakettenermittler
Welche Umweltplakette ein Fahrzeug bekommt, steht nicht im Kaufvertrag und nicht im Typenschild, sondern ergibt sich aus der Schlüsselnummer in Ihren Fahrzeugpapieren. Genau diese Nummer wertet der Plakettenermittler oben aus. Sie wählen die Fahrzeugart und den Antrieb, tragen die Schlüsselnummer aus Feld 14.1 ein und – nur bei Diesel – gegebenenfalls die Partikelminderungsstufe aus Feld 22. Das Ergebnis erscheint sofort.
Der Plakettenermittler verwendet dieselben Prüfregeln wie unsere Plakettenausgabe. Bevor wir eine Plakette drucken, wird der Fahrzeugschein nach genau diesen Regeln eingestuft. Der Unterschied: Der Plakettenermittler kennt nur das, was Sie eintragen. Bei der Bestellung sehen wir den ganzen Fahrzeugschein und können auch Sonderfälle berücksichtigen, etwa Nachrüstungen oder besondere Eintragungen.
Wo steht die Schlüsselnummer im Fahrzeugschein?
Seit 2005 heißt der Fahrzeugschein offiziell Zulassungsbescheinigung Teil I. Auf der Vorderseite finden Sie das Feld 14.1. Dort steht der sogenannte Emissionsschlüssel – meist vierstellig, zum Beispiel 0434, 35A0 oder 36N0. Direkt daneben, in Feld 14, steht in Textform die Abgasrichtlinie, nach der das Fahrzeug genehmigt wurde.
Älterer Fahrzeugschein
Bei Fahrzeugscheinen aus der Zeit vor 2005 heißt die Angabe „Schlüsselnummer zu 1“. Auch hier tragen Sie die Nummer so ein, wie sie dasteht.
Zulassungsbescheid aus der Online-Zulassung
Wer sein Fahrzeug online über i-Kfz zugelassen hat, findet dieselben Angaben im Zulassungsbescheid. Für den Plakettenermittler zählt wieder die Emissionsschlüsselnummer.
Typische Eingabefehler
- Buchstabe O statt Ziffer 0: Schlüsselnummern bestehen überwiegend aus Ziffern; ein „O“ ist fast immer eine Null. Ausnahmen sind Buchstaben wie in 35A0 oder 36N0.
- Feld 14 statt 14.1: Feld 14 enthält einen längeren Text mit der Richtlinie. Gebraucht wird die kurze Nummer aus Feld 14.1.
- Nummer gekürzt: Bitte die ganze Nummer eintragen. Gerade bei Euro 5 und Euro 6 entscheiden die ersten beiden Zeichen mit (dazu gleich mehr).
Grün, gelb, rot oder keine – was die Farben bedeuten
Die Umweltplakette zeigt die Schadstoffgruppe eines Fahrzeugs nach der Kennzeichnungsverordnung (35. BImSchV). Es gibt vier Gruppen, drei davon mit Plakette:
| Schadstoffgruppe | Plakette | Typische Fahrzeuge |
|---|---|---|
| 4 | grün | Diesel ab Euro 4, Euro-3-Diesel mit anerkanntem Filter, Benziner mit geregeltem Katalysator, Elektrofahrzeuge |
| 3 | gelb | Diesel Euro 3, Euro-2-Diesel mit Filter |
| 2 | rot | Diesel Euro 2, Euro-1-Diesel mit Filter |
| 1 | keine | Diesel Euro 1 und älter, Benziner ohne geregelten Katalysator |
Für den Alltag ist heute vor allem eine Frage wichtig: Bekommt mein Auto die grüne Plakette? In den bestehenden Umweltzonen ist sie grundsätzlich erforderlich. Gelbe und rote Plaketten berechtigen dort nicht mehr zur Einfahrt. Deshalb geben wir als Ausgabestelle auch nur die grüne Plakette aus.
Diesel: welche Plakette bei Euro 1 bis Euro 6?
Beim Diesel hängt die Plakette direkt an der Abgasnorm und an einem eventuell nachgerüsteten Partikelfilter. Als Faustregel für Diesel-Pkw gilt:
- Euro 4, Euro 5, Euro 6: grüne Plakette.
- Euro 3: gelbe Plakette – mit anerkanntem Partikelfilter häufig grün.
- Euro 2: rote Plakette – mit Filter häufig gelb.
- Euro 1 und älter: keine Plakette – mit Filter teilweise rot.
Die Falle mit 35 und 36
Ein Punkt sorgt immer wieder für Verwirrung: Zweistellig bedeutet die Schlüsselnummer 35 beim Diesel Euro 2 und 36 Euro 3. Vierstellige Nummern, die mit 35 oder 36 beginnen – etwa 35A0 oder 36N0 –, stehen dagegen für Euro 5 und Euro 6 und bekommen Grün. Tragen Sie deshalb immer die vollständige Nummer ein, sonst rechnet der Plakettenermittler mit der falschen Norm.
Nutzfahrzeuge
Für Lkw, Transporter und Busse gelten eigene Schlüsselnummern und Tabellen. Wählen Sie im Plakettenermittler deshalb „Lkw, Transporter, Bus“ aus, wenn Ihr Fahrzeug als Nutzfahrzeug zugelassen ist. Viele Wohnmobile sind als Pkw zugelassen; maßgeblich ist, was im Fahrzeugschein steht.
Benziner, Gas und Hybrid: fast immer grün
Für Ottomotoren ist die Lage deutlich einfacher als beim Diesel. Ein Benziner mit geregeltem Katalysator erhält in der Regel die grüne Plakette – das gilt bereits ab Euro 1. Damit bekommt praktisch jeder Benziner, der in den letzten Jahrzehnten gebaut wurde, Grün.
Keine Plakette bekommen nur Benziner ohne geregelten Katalysator. Sie sind heute selten und meist als Oldtimer unterwegs – mit H-Kennzeichen sind sie ohnehin von der Plakettenpflicht befreit.
Autogas und Erdgas
Fahrzeuge mit Gasanlage werden über ihre Schlüsselnummer eingestuft wie der zugrunde liegende Motor. Für den Plakettenermittler wählen Sie bei einem umgerüsteten Benziner „Benzin“.
Hybridfahrzeuge
Ein Hybrid hat einen Verbrennungsmotor – eingestuft wird daher wie bei einem Benziner oder Diesel. Die Schlüsselnummer entscheidet.
Elektroautos: grün – mit E-Kennzeichnung seit Oktober 2026 befreit
Ein Fahrzeug ohne Verbrennungsmotor gehört immer zur Schadstoffgruppe 4 und bekommt die grüne Plakette. Seit dem 1. Oktober 2026 brauchen Elektrofahrzeuge mit einer E-Kennzeichnung nach § 11 FZV aber keine grüne Plakette mehr (Anhang 3 Nr. 11 der 35. BImSchV): in Deutschland zugelassene mit „E“ auf dem Kennzeichen, im Ausland zugelassene mit der blauen E-Plakette oder einer gleichgestellten ausländischen E-Kennzeichnung. Ohne eine solche Kennzeichnung ist die grüne Plakette für Umweltzonen grundsätzlich weiterhin nötig.
Die blaue E-Plakette ist für Elektrofahrzeuge mit ausländischer Zulassung vorgesehen und wird hinten am Fahrzeug angebracht. In Deutschland zugelassene Elektroautos können stattdessen ein E-Kennzeichen erhalten; die blaue E-Plakette ist für sie nicht vorgesehen.
Partikelfilter nachgerüstet: Feld 22 entscheidet mit
Wer einen älteren Diesel mit einem anerkannten Partikelfilter nachgerüstet hat, bekommt dafür einen Eintrag in den Fahrzeugpapieren: die Partikelminderungsstufe. Sie steht in Feld 22, abgekürzt als „PM“ oder „PMK“ mit einer Ziffer, zum Beispiel PM 01 oder PMK 2.
Diese Stufe kann das Ergebnis verbessern. Ein Euro-3-Diesel, der ohne Filter nur Gelb bekommt, erreicht mit der passenden Stufe die grüne Plakette. Wählen Sie die Stufe im Plakettenermittler aus, wenn sie in Ihrem Fahrzeugschein steht. Ist dort nichts eingetragen, lassen Sie das Feld auf „keine / weiß nicht“.
Beispiele: Schlüsselnummer und Plakette
Die folgenden Beispiele zeigen, wie unterschiedlich Schlüsselnummern aussehen und warum die vollständige Eingabe zählt. Sie ersetzen nicht den Blick in Ihre eigenen Papiere.
| Fahrzeug | Schlüsselnummer (Feld 14.1) | Ergebnis |
|---|---|---|
| Benziner mit geregeltem Katalysator | z. B. 01 | grün |
| Diesel-Pkw Euro 5 | z. B. 35A0 | grün |
| Diesel-Pkw Euro 6 | z. B. 36N0 | grün |
| Diesel-Pkw Euro 3 (zweistellig 36) | 36 | gelb – ohne Nachrüstung |
| Diesel-Pkw Euro 2 (zweistellig 35) | 35 | rot – ohne Nachrüstung |
| Elektroauto | – | grün |
Häufige Irrtümer
- „Mein Auto ist neu genug, also bekommt es Grün.“ Beim Benziner stimmt das fast immer. Beim Diesel entscheidet nicht das Baujahr, sondern die eingetragene Abgasnorm – ein Diesel kann trotz jüngeren Datums noch nach einer älteren Norm genehmigt sein.
- „Die Plakette des Vorbesitzers gilt weiter.“ Nur solange Kennzeichen und Windschutzscheibe gleich bleiben. Auf der Plakette steht das Kennzeichen; ändert es sich, braucht es eine neue.
- „Mit Gelb komme ich noch in manche Städte.“ In den bestehenden Umweltzonen ist grundsätzlich die grüne Plakette nötig. Wer auf eine Ausnahme hofft, sollte vorher bei der jeweiligen Stadt nachfragen.
- „Elektroautos sind befreit.“ Seit 1. Oktober 2026 gilt die Befreiung für Elektrofahrzeuge mit einer Kennzeichnung nach § 11 FZV: deutsches E-Kennzeichen, blaue E-Plakette oder gleichgestellte ausländische E-Kennzeichnung. Ohne eine solche Kennzeichnung ist grundsätzlich weiterhin die grüne Plakette nötig, sofern keine andere Ausnahme greift.
- „Die Plakette läuft ab.“ Sie ist unbefristet gültig. Ein jährlicher Austausch oder eine Prüfung ist nicht nötig.
Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung
Auch Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen brauchen in deutschen Umweltzonen eine Plakette. Ausländische Papiere enthalten aber keine deutsche Emissionsschlüsselnummer. Die Einstufung richtet sich dann nach den Fahrzeugdaten, vor allem nach der Abgasnorm und dem Datum der Erstzulassung. Der Plakettenermittler oben ist für deutsche Schlüsselnummern gedacht – bei einem ausländischen Fahrzeug prüfen wir bei der Bestellung die hochgeladenen Unterlagen.
Mein Auto bekommt keine grüne Plakette – was jetzt?
Zeigt der Plakettenermittler Gelb oder Rot an, gibt es mehrere Wege:
- Papiere genau prüfen. Steht in Feld 22 eine Partikelminderungsstufe? Ist die Schlüsselnummer vollständig eingetragen? Gerade beim Diesel ändert ein einziges Zeichen das Ergebnis.
- Nachrüstung erfragen. Für viele ältere Diesel gibt es anerkannte Partikelfilter. Eine Fachwerkstatt kann sagen, ob es für Ihr Modell eine Lösung gibt und welche Stufe danach eingetragen wird.
- Ausnahmen prüfen. Oldtimer mit H-Kennzeichen und Motorräder brauchen keine Plakette, Elektrofahrzeuge mit deutschem E-Kennzeichen, blauer E-Plakette oder gleichgestellter ausländischer E-Kennzeichnung seit 1. Oktober 2026 ebenfalls nicht. Einzelne Städte erteilen außerdem Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Fälle – zuständig ist die jeweilige Stadt.
Kann der Plakettenermittler eine Schlüsselnummer gar nicht zuordnen, ist das kein Urteil über Ihr Fahrzeug. Manche Nummern sind selten oder brauchen einen Blick auf weitere Eintragungen. In diesem Fall entscheidet die Prüfung des Fahrzeugscheins bei der Bestellung.
Grün? So kommt die Plakette an Ihr Auto
Ergibt der Plakettenermittler die grüne Plakette, können Sie sie direkt im Bestellfeld oben bestellen:

- Kennzeichen eingeben – genau so, wie es am Fahrzeug steht – und eine Schriftart für den Aufdruck wählen.
- Fahrzeugschein hochladen – ein gut lesbares Foto oder einen Scan der Vorderseite. Damit prüfen wir die Einstufung, bevor gedruckt wird.
- Bezahlen – per PayPal, Kreditkarte, Google Pay oder Apple Pay. Die Plakette wird mit Ihrem Kennzeichen bedruckt und per Post verschickt.
Die Plakette gilt unbefristet in allen deutschen Umweltzonen. Eine neue brauchen Sie erst, wenn sich das Kennzeichen ändert oder die Windschutzscheibe getauscht wird.
Richtig anbringen
Die Plakette gehört gut sichtbar auf die Innenseite der Windschutzscheibe, üblich ist unten rechts. Reinigen Sie die Stelle vorher gründlich, lassen Sie sie trocknen und kleben Sie die Plakette blasenfrei auf. Einmal angebracht, lässt sie sich nicht unbeschädigt wieder ablösen – das ist gewollt, damit sie nicht auf ein anderes Fahrzeug wandern kann.

Wer ohne gültige Plakette in einer Umweltzone fährt oder dort parkt, muss laut Bußgeldkatalog mit 100 Euro rechnen (Stand Oktober 2026); einen Punkt in Flensburg gibt es dafür nicht. Kontrolliert wird von Polizei und Ordnungsamt.
Häufige Fragen
Wo finde ich die Schlüsselnummer für die Umweltplakette?
In der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) in Feld 14.1. Dort steht der Emissionsschlüssel – meist vier Zeichen, zum Beispiel 0434, 35A0 oder 36N0.
Bekommt jeder Diesel ab Euro 4 die grüne Plakette?
Ja, Diesel-Pkw mit Euro 4, Euro 5 oder Euro 6 erhalten die grüne Plakette. Entscheidend ist die Schlüsselnummer in Feld 14.1, nicht die Angabe im Kaufvertrag.
Bekommt ein Euro-3-Diesel die grüne Plakette?
Ohne Nachrüstung nicht – ein Euro-3-Diesel erhält die gelbe Plakette. Mit einem anerkannten Partikelfilter und der passenden Partikelminderungsstufe in Feld 22 kann er Grün bekommen.
Welche Plakette bekommt ein Benziner?
Benziner mit geregeltem Katalysator bekommen in aller Regel die grüne Plakette – das gilt schon ab Euro 1. Ohne geregelten Katalysator gibt es keine Plakette.
Brauchen Elektroautos eine Umweltplakette?
Mit E-Kennzeichnung nicht mehr: Seit 1. Oktober 2026 brauchen Elektrofahrzeuge mit „E“ auf dem Kennzeichen oder – bei Auslandszulassung – mit blauer E-Plakette bzw. gleichgestellter ausländischer E-Kennzeichnung keine grüne Plakette (Anhang 3 Nr. 11 der 35. BImSchV). Ohne eine solche Kennzeichnung brauchen sie in Umweltzonen grundsätzlich weiterhin die grüne Plakette; reine Elektrofahrzeuge ohne Verbrennungsmotor gehören zur Schadstoffgruppe 4 und erhalten die grüne Plakette.
Reicht die gelbe oder rote Plakette noch?
In den bestehenden Umweltzonen nicht. Dort ist die grüne Plakette erforderlich, sofern keine Ausnahme greift.
Was bedeutet „PM“ oder „PMK“ in Feld 22?
Das ist die Partikelminderungsstufe. Sie wird nach einer anerkannten Partikelfilter-Nachrüstung eingetragen und kann einen Diesel in eine bessere Schadstoffgruppe bringen.
Ist das Ergebnis des Plakettenermittlers verbindlich?
Nein. Der Plakettenermittler nutzt die gleichen Regeln wie unsere Ausgabestelle, verbindlich ist aber die Prüfung Ihres Fahrzeugscheins bei der Bestellung. Passt die Plakette nicht zu Ihrem Fahrzeug, wird sie nicht gedruckt.
Was mache ich, wenn der Plakettenermittler keine Plakette zuordnen kann?
Manche Schlüsselnummern lassen sich nicht automatisch einordnen. Das heißt nicht, dass Ihr Fahrzeug keine Plakette bekommt – bei einer Bestellung prüfen wir den Fahrzeugschein von Hand.
Gilt die Plakette auch für Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung?
Ja, auch ausländische Fahrzeuge brauchen in deutschen Umweltzonen eine Plakette. Ohne deutsche Schlüsselnummer richtet sich die Einstufung nach den Fahrzeugdaten, vor allem der Abgasnorm und dem Datum der Erstzulassung.
Brauchen Oldtimer und Motorräder eine Umweltplakette?
Nein. Motorräder sind von der Plakettenpflicht ausgenommen, ebenso Oldtimer mit H-Kennzeichen.
Stand: 27. Oktober 2026


